Gesetzlich Versicherte mit schwerer Parodontitis bekommen seit dem 1. Juli 2021 mehr Therapieangebote von ihrer Krankenkasse bezahlt. Bisher haben die Kassen nur die Kosten für die akute Behandlung einer Parodontitis erstattet. Seit dem 1. Juli gehören auch die Vor- und die aufwändige Nachbehandlung zum Leistungskatalog. Grundsätzlich muss eine Parodontitis-Therapie weiterhin bei der Kasse beantragt werden. Diesen Verwaltungsaufwand übernehmen wir gerne für Sie!
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